Wissenswertes über Tätowierfarbe

Tattootinte besteht aus einer Mischung verschiedener Pigmente, Trägerflüssigkeiten und Zusatzstoffe. Pigmente verleihen der Tinte ihre Farbe. Trägerflüssigkeiten wie Wasser, Alkohol oder Glycerin ermöglichen die Anwendung der Tinte auf der Haut. Zusatzstoffe wie Konservierungsmittel und Stabilisatoren verbessern die Haltbarkeit und Qualität der Tinte.

Gesundheitsschädliche Inhaltsstoffe?

Derzeit gibt es keine Studie, welche die langfristigen Gesundheitsfolgen von Tattootinte untersucht. Dennoch konnte bei vielen Inhaltsstoffen eine krebserregende oder allergische Wirkung festgestellt werden. Im Folgenden werden einige davon vorgestellt.

  • Azofarbstoffe

In der Vergangenheit wurden Azofarbstoffe aufgrund ihrer intensiven Farben und des breiten Farbspektrums verwendet. Allerdings hat sich herausgestellt, dass einige Azofarbstoffe krebserregende Substanzen freisetzen können, weshalb sie verboten und auf die Negativliste gesetzt wurden.

  • Schwermetalle

Metalle wie Quecksilber, Kobalt, Chrom, Cadmium oder Nickel wurden ebenfalls aufgrund ihrer Farbintensität und Haltbarkeit in Tinten eingesetzt. Jedoch stellte man fest, dass diese allergische Reaktionen auslösen können.

  • Polyaromatische Kohlenstoffwasserstoffe

Für die besonders satte Schwarzfärbung enthalten schwarze Tätowierfarben oftmals Russpartikel, welche wiederum PAK enthalten.

PAK sind eine Gruppe organischer Verbindungen und entstehen bei unvollständigen Verbrennungsprozessen von Kohle, Heizöl, Treibstoff, Holz oder Tabak. Bestimmte PAK können krebserregend sein, das Erbgut schädigen oder negative Auswirkungen auf die Fortpflanzung und Entwicklung des ungeborenen Kindes haben.

 

Verbotene Inhaltsstoffe in der Schweiz und in der EU

Um die Sicherheit der Verbraucher zu gewährleisten, gibt es in der Schweiz und in der Europäischen Union (EU) eine Negativliste, die verbotene Inhaltsstoffe auflistet. Diese Negativliste wurde entwickelt, um bestimmte schädliche Substanzen zu identifizieren und ihre Verwendung in Tinten zu verbieten. Die Zusammenstellung der Negativliste erfolgte aufgrund von wissenschaftlichen Studien und Erkenntnissen über die gesundheitsschädlichen Auswirkungen bestimmter Inhaltsstoffe.

Die Negativliste ist jedoch nicht abschließend und wird fortlaufend aktualisiert. Neue wissenschaftliche Erkenntnisse und Forschungsergebnisse ermöglichen es, weitere potenziell schädliche Substanzen zu identifizieren und in die Liste aufzunehmen. Dadurch wird sichergestellt, dass die Regulierung der Tattootinte kontinuierlich verbessert wird, um die Verbrauchersicherheit zu gewährleisten.

Eine Positivliste mit unbedenklichen Inhaltsstoffen gibt es derzeit nicht. Grund dafür ist der Mangel an toxikologischen Daten, denn eine umfassende pharmakologische und toxikologische Untersuchung würde hohe Kosten verursachen. Angesichts des vorherrschenden Umsatzes der Farbenindustrie mit Baufarben und Lacken besteht nur begrenztes Interesse an einer kostenintensiven medizinischen Untersuchung der Tätowierfarben.

 

Rechtliche Rahmenbedingungen Schweiz und EU

Weltweit gibt es verschiedene Regelungen für die Verwendung von Tattootinte und Permanent Make-Up Tinte. In Europa unterliegen Tattootinten seit Januar 2022 der Chemikalienverordnung REACH (Registration, Evaluation, Authorization and Restriction of Chemicals) massgeblich.

Sie regelt die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien. Ziel von REACH ist es, den Schutz von Mensch und Umwelt vor den Risiken chemischer Substanzen zu verbessern. Hersteller und Importeure sind verpflichtet, ihre Chemikalien zu registrieren und Informationen über deren Eigenschaften bereitzustellen. Dies geschieht in der REACH-Registrierung, einer zentralen Datenbank. Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) überprüft die Registrierungen und kann weitere Massnahmen fordern.

In der Schweiz gibt es derzeit keine vergleichbare meldepflichtige Regelung wie REACH. Allerdings existiert eine Negativliste, die bestimmte verbotene Stoffe in Tätowierprodukten auflistet. Es ist jedoch möglich, dass sich die Schweiz in Zukunft dem REACH-System der EU anschließt, um eine harmonisierte Regelung zu erreichen.

 

Die Bedeutung der Tattootintenzusammensetzung für die Tattooentfernung

Die Entfernbarkeit und Effizienz bei der Tattooentfernung wird von verschiedenen Faktoren beeinflusst, insbesondere von der Zusammensetzung der Tattootinte. Da es weltweit keine einheitlichen Vorschriften für Tattootinte gibt, können die Zusammensetzungen stark variieren. Es gibt jedoch noch unzureichende Studien zu den kurz- und langfristigen gesundheitlichen Auswirkungen der Inhaltsstoffe und ihrer Reaktion auf Laserbehandlungen. Es ist bekannt, dass bestimmte Inhaltsstoffe die Entfernung erschweren oder erfolglos machen können. Zudem können einige Inhaltsstoffe zu Farbumschlägen führen. Generell lässt sich feststellen, dass dunkle Farben aufgrund ihrer Zusammensetzung in der Regel leichter zu entfernen sind als hellere Farben wie grün und gelb.

 

01.06.2023 / Rosemarie Rebujio

 

Quellen

BAG Infos und Links zu Tattoos
https://www.blv.admin.ch/blv/de/home/gebrauchsgegenstaende/kosmetika-schmuck/piercing-und-tattoo.html

Verordnung über Gegenstände für den Humankontakt/Negativliste:
https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2005/811/de

Untersuchung von Tätowierfarbe
https://www.kantonslabor.bs.ch/dam/jcr:94686412-cf01-4e7b-b9b4-e19f63ec0bde/2020-Tattootinten.pdf

REACH Verordnung EU:
https://echa.europa.eu/de/hot-topics/tattoo-inks